Allgemeine Geschäftsbedingungen von Harald Gebauer, handelnd unter Berlin, Partyberatung (im Folgenden: Partyberatung), Bessemerstrasse 82, 10. OG – Südturm/Ostturm, 12103 Berlin, für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.

1. Begriffsbestimmungen

Folgende Begriffsbestimmungen werden für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde gelegt:

Dienstleistungsvertrag:

Dienstleistungsverträge sind Verträge, die keine Kaufverträge sind und nach denen der Unternehmer eine Dienstleistung für den Verbraucher erbringt oder deren Erbringung zugesagt und der Verbraucher hierfür den Preis zahlt oder dessen Zahlung zugesagt hat.

Kunde:

Kunde ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die mit Partyberatung einen Vertrag abschließt.

Fernabsatzvertrag:

Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

Unternehmer:

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Verbraucher:

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Fernkommunikationsmittel:

 

Fernkommunikationsmittel sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Partyberatung und den Kunden ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Partyberatung hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

3. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages bezüglich einer Dienstleistung oder Vermietung für eine Party/Veranstaltung/Event.

Folgende Leistungen werden durch Partyberatung angeboten:

– Musik, z.B. Partybands, Klassische Musik, Einzelmusiker, usw.
– Unterhaltung, z.B. Sänger-/innen, Comedy, Kleinkunst, Jazz, usw.
– Technik, z.B., Ton & Lichttechnik, Mietmöbel, LED Wand, Bühnen, usw.
– Location, z.B., Tagungsräume, Catering, Hotel-Saal, Partyraum, usw.

Weitere Informationen findet man hier > www.partyberatung.de

Ist nichts Abweichendes vereinbart, können die Leistungen von Partyberatung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.

4. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag mit Partyberatung wird im Wege des Fernabsatzes ausschließlich durch individuelle Kommunikation per E-Mail oder postalisch geschlossen.

a) Angebot durch Partyberatung

Die Beschreibung der Dienstleistungen im Internetauftritt von Partyberatung stellen kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages durch Partyberatung dar, sondern sind lediglich eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot hinsichtlich der Inanspruchnahme der Dienstleistungen gegenüber Partyberatung abzugeben (sog. invitatio ad offerendum).

Die kostenpflichtige Buchung von Leistungen von Partyberatung gestaltet sich derart, dass der Kunde im Internetauftritt von Partyberatung über das Kontaktformular oder per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit Partyberatung aufnimmt und unter Angabe seiner Kontaktdaten um Erstellung eines konkreten Angebots bittet, wobei er sich an den im Internetauftritt von Partyberatung dargestellten Leistungen orientiert.

Partyberatung hält bei ggf. auftretenden Fragen Rücksprache und unterbreitet anschließend ausschließlich per E-Mail ein verbindliches Angebot.

Partyberatung übersendet dem Kunden drei Angebote für die erteilte Anfrage des Kunden, die Übersendung der Angebote ist kostenfrei. Ab dem vierten Angebot übersendet Partyberatung die Angebote gegen eine Gebühr in Höhe von 50 € zzgl. geltender Umsatzsteuer pro Angebot.

Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Dienstleistung wird Partyberatung den Kunden unverzüglich informieren.

b) Annahme durch Kunde

Das Angebot von Partyberatung nimmt der Kunde durch Gegenzeichnung des Angebots und Übersendung ausschließlich per E-Mail oder per Post an Partyberatung an. Eine Annahme des Angebots durch den Kunden nach Ablauf der im Angebot von Partyberatung angegebenen Frist stellt ein neues Angebot des Kunden dar, das dann der Annahme durch Partyberatung bedarf.

5. Rechte und Pflichten des Kunden

5.1 Informationspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, Partyberatung vor Vertragsschluss sämtliche Informationen, die für die Planung und Ausführung relevant sind, mitzuteilen.
5.2 GEMA
Ist im Vertrag geregelt.

6. Honorar, Fälligkeit, Zahlweise und Verzug

Die Höhe des Honorars für die jeweiligen Pakete, Künstlergagen, etc. rund um die Veranstaltung als auch sonstige individuelle Planungen ist dem jeweiligen Angebot per E-Mail zu entnehmen.
Das Entgelt für die jeweilige Leistung, Teilplanungen oder sonstige individuelle Planungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug im Voraus zu leisten.
Bei der Buchung einer Komplettplanung sind 50% des Honorars unmittelbar nach Vertragsschluss und Zugang einer entsprechenden Vorschussrechnung sofort fällig. Die Abschlussrechnung erfolgt eine Woche vor der Veranstaltung.
Die Zahlung des Entgeltes erfolgt nach Absprache in bar oder per Banküberweisung.
Kommt der Kunde in Verzug, ist Partyberatung berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen (bei einem Verbraucher i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und bei einem Unternehmer i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu verlangen. Das Recht von Partyberatung, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen oder einen weiteren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

7. Rechte Dritter

Verletzt der Kunde Rechte Dritter (z.B. Markenrechte, Urheberrechte, Designrechte) gehen entstehende Forderungen (z.B. Unterlassung, Auskunft, Schadensersatzforderungen) gegen Partyberatung, durch Dritte (z.B. Künstler, Management, sonstige Rechteinhaber) zu Lasten des Kunden, dieser stellt Partyberatung von Ansprüchen Dritter frei.

8. Rücktritt, Kündigung

Der Kunde kann von dem Vertrag nicht zurücktreten, nur aus Gründen höherer Gewalt, Terror, etc. Dieser Vertragsbestandteil wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.

8.1 Für Künstlerbuchungen:

Im Falle einer Kündigung (z.B. durch Ausfall der Veranstaltung) vor der Veranstaltung bis zum Beginn dieser, soweit sie nicht von Partyberatung oder dem Künstler veranlasst oder zu vertreten ist, ist ein Betrag in Höhe der vollen Vergütung zu leisten, nebst ggfs. angefallener Kosten oder zu zahlender Stornogebühren. Die Forderung verringert sich entsprechend, wenn der Kunde nachweist, dass Partyberatung durch anderweitigen Einsatz des/der Künstler/s einen geringeren Anspruch hat.

8.2 Rücktritt Künstler

Im Krankheitsfall des Künstlers (muss durch ärztliches Attest nachgewiesen werden) entfällt die Vertragspflicht. Der Künstler und Partyberatung bemühen sich jedoch um gleichwertigen Ersatz.

8.3 Für Eventdienstleistungen (Location-Buchung, Vermittlung von Event- Dienstleistungen, Technik)

Bis 90 Tage vor Veranstaltung = 50% Bis 60 Tage vor Veranstaltung = 75% Bis 30 Tage vor Veranstaltung = 90%

Ab dem 29. Tag vor der Veranstaltung ist kein Rücktritt mehr möglich. Gesonderte Regeln können im endgültigen Vertrag festgelegt werden.

9. Verhinderung, Ausfall und Kostentragungspflicht

9.1 Bei eigener Verhinderung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, die Veranstaltung/gebuchte Dienstleistung/Sonstiges abzusagen. Die Berechnung des Honorars ergibt sich aus Ziffer 11). Ausgenommen von der Kostentragungspflicht sind Fälle von höherer Gewalt.
9.2 Ersatzansprüche infolge einer unverschuldeten kurzfristigen Absage durch Partyberatung kann der Kunde nicht geltend machen. Bereits gezahlte Honorare werden jedoch gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
9.3 Partyberatung haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des von dem Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
9.4 Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder von Partyberatung empfohlenen Unternehmen oder Personen in Anspruch, geschieht dies auf eigene Gefahr. Partyberatung übernimmt keine Haftung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.
9.5 Das Wetterrisiko liegt beim Kunden.

10. Haftung/Gewährleistung/Mietgeräte

10.1 Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an Mietgeräten und/oder Technik und den daraus hervorgehenden Folgen und Kosten haftet der Kunde in vollem Umfang.
10.2 Ebenso haftet der Kunde bei Unfällen, die sich in seinem Verantwortungsbereich ergeben und stellt Partyberatung von Schadenersatzleistungen frei.
10.3 Der Kunde hat eine Haftpflichtversicherung (Veranstaltungshaftpflicht) abzuschließen, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt. Haftungsansprüche, auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
10.4 Die Benutzung der Technik/Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen. Verletzt sich ein Teilnehmer z.B. durch Umsturz etc., kann Partyberatung dafür nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, der Umstand ist von Partyberatung zu vertreten.
10.5 Wird die Leistung durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, sind Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
10.6 Ist ein Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung (siehe Punkt 6. dieser AGB) des Kunden zurückzuführen, entfällt eine Haftung von Partyberatung.
10.7 Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen.
10.8 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, für Unternehmen gilt § 377 HGB, hier die unverzügliche Mängelrüge.

 

11. Loyalität, Datenschutz

11.1 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
11.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass notwendige Daten bei Partyberatung gespeichert werden, Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen und abrufbar unter https://partyberatung.de/datenschutz/.

12. Verschwiegenheit, Vertragsstrafe

12.1 Verschwiegenheit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen in Zusammenhang mit der Durchführung der vertraglichen Beziehungen bekanntwerdenden Informationen innerhalb von drei Jahren vertraulich zu behandeln. Die Vergütungsregeln werden Dritten gegenüber nicht bekanntgegeben, es sei denn, Partyberatung hat hierzu schriftlich eine Zustimmung erteilt.

13. Vertragsstrafe

Für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung des Kunden oder einer Person, für die der Kunde gemäß §§ 31, 278, 831 BGB einzustehen hat, gegen vorstehende Pflichten (15.1) verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessen, von Partyberatung gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmenden und im Zweifel vom Gericht auf Angemessenheit zu überprüfenden Vertragsstrafe. Partyberatung hat das Recht, gegen Nachweis einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatz sowie die Erfüllung von Pflichten aus dieser Vereinbarung vom Kunden zu verlangen. Zu zahlender Schadensersatz wird auf die Vertragsstrafe angerechnet.

14. Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort

14.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Partyberatung Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Partyberatung ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
14.2 Ist der Kunde kein Kaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.
14.3 Dieses Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Von dieser Rechtswahl unberührt bleiben zwingende Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers nach dem an seinem gewöhnlichen Aufenthalt geltenden Recht, wenn das Recht der Bundesrepublik Deutschland im konkreten Fall dahinter zurückbleibt.
14.4 Ist individuell nichts anderes festgelegt, ist Erfüllungsort Berlin.

15. Textform, Salvatorische Klausel

15.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Textformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
15.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

 

Stand: 04.10.2021

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